Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen der Unternehmertag AG

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Unternehmertag AG (nachfolgend „Veranstalter“) und den Teilnehmern sämtlicher vom Veranstalter angebotener Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“ oder „Veranstaltungen“).
Die jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen, Termine und Preise der einzelnen Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, Einladung oder Buchungsbestätigung.

2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
Mit Abschluss der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Vertragsbedingungen als verbindlich an. Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung durch den Veranstalter. Nach Abschluss der Anmeldung zur Veranstaltung wird dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugestellt. Mit der Ausstellung der Anmeldebestätigung ist der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter für beide Parteien bindend. Die Anmeldung ist nur Besitzern eines gültigen Passwortes vorbehalten, welches sie über eine persönliche Einladung erhalten haben. Das Passwort und die Einladung sind nicht übertragbar und nur für den einmaligen, persönlichen Gebrauch bestimmt.
Jegliche missbräuchliche Anmeldung kann eine Stornierung zur Folge haben.

3. Bezahlung
Mit vollständiger und abgeschlossener Anmeldung ist die Bezahlung des vollen Ticketpreises fällig.

4. Zusätzliche Kosten
Grundsätzlich versteht sich der Ticketpreis als reine Veranstaltungsgebühr ohne Übernachtungskosten. Etwaig anfallende Hotelkosten für Übernachtung und Verpflegung rechnet der Teilnehmer grundsätzlich immer direkt mit dem Hotel ab.

5. Umfang der Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der Einladung und www.unternehmertag.org. Programmänderungen sind vorbehalten. Ebenso ist der zugehende Inhalt der Anmeldebestätigung maßgebend. Anderweitige Vereinbarungen / Absprachen können in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden. Eventuell entstehende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sollten abgeänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sein.

6. Zugang zu der Veranstaltung
Angemeldete Teilnehmer erhalten bei der Akkreditierung am Veranstaltungsort gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises einen persönlichen ID-Badge ausgehändigt. Dieser ID-Badge ist nur für die persönliche Benutzung vorgesehen und ist nicht übertragbar. Zugang zu der Veranstaltung ist nur mit ID-Badge erlaubt. Teilnehmer sind verpflichtet den persönlichen ID-Badge jederzeit gut sichtbar zu tragen. Dem Veranstalter ist es während der Veranstaltung gestattet den Besitz des persönlichen ID-Badges zu überprüfen. Bei einem Verstoß gegen die AGB ist der Veranstalter jederzeit berechtigt den ID-Badge einzuziehen. Der ID-Badge
bleibt im Eigentum des Veranstalters.

7. Begleitpersonentickets
7.1. Für jeden Hauptteilnehmer kann maximal ein Begleitpersonenticket gebucht werden. Das Begleitpersonenticket ist ausschließlich für den Ehe- oder Lebenspartner des Hauptteilnehmers bestimmt.
7.2. Das Begleitpersonenticket berechtigt ausschließlich zum Zugang zu ausgewählten Programmpunkten des Unternehmertags, insbesondere zur Pre-Night Open Bar sowie zur Bayerischen Gaudi mit Open Bar (einschließlich Speisen und Getränke, ausgenommen Frühstück). Der Zugang zu Masterclasses und dem Bühnenprogramm ist mit einem Begleitpersonenticket nicht möglich.
7.3. Die Personalisierung des Begleitpersonentickets erfolgt auf den Namen des Ehe- oder Lebenspartners. Beim Einlass ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen, um die Identität und die Berechtigung nachzuweisen. Eine Weitergabe oder Übertragung des Begleitpersonentickets an Dritte ist ausgeschlossen.
7.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Begleitpersonentickets kostenpflichtig zu stornieren, sofern deren Inhaber nicht Ehe- oder Lebenspartner des Hauptteilnehmers sind. In diesem Fall wird der Ticketpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Die Bearbeitungsgebühr umfasst die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten und etwaige nicht erstattbare Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird dem Teilnehmer vor Rückerstattung mitgeteilt und auf Wunsch nachgewiesen.

8. Veranstaltungspläne und Zeiten
Die gültigen Veranstaltungspläne mit den Zeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Veranstalters zu entnehmen. Eventuelle Programmänderungen bleiben vorbehalten, solange diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

9. Rücktritt des Teilnehmers
Bei Rücktritt des Teilnehmers beträgt die Stornierungsgebühr bis zu 31 Tage vor der Veranstaltung 50% des Ticketpreises, ab 30 Tage vor dem Event 100% des Ticketpreises. Dies gilt auch bei Krankheit, Nichtteilnahme oder aus sonstigen Gründen. Bei verspäteter Ankunft, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Bei Nichterscheinen verliert das Ticket seine Gültigkeit und kann nicht auf eine andere Veranstaltung übertragen werden. Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Stornierungsgebühr wird dem Teilnehmer in Rechnung gestellt und direkt von dem zu erstattenden Restbetrag abgezogen. Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer gebuchten Transferleistung beträgt die Stornierungsgebühr ab Buchung 100%.

10. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann ein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt. Muss die Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, bestehen nicht, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, kann die Dienstleistung beendet werden und der Teilnehmer wird der Veranstaltung verwiesen.

11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Unbeschadet gesetzlicher Verjährungsfristen wird der Teilnehmer gebeten, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Veranstaltungsende, schriftlich geltend zu machen. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

13. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Teilnehmer ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Bildrechte
Während der Veranstaltung produziert der Veranstalter Bilder und Videoaufnahmen. Dieses Material wird für Werbezwecke, insbesondere zur Dokumentation und Präsentation des Angebotes des Veranstalters verwendet (Soziale Medien, Webseite des Veranstalters, Presse, Druckprodukte). Der Teilnehmer wird den Fotografen darauf hinweisen, wenn er nicht Gegenstand von Bild oder Videoaufnahmen werden möchte. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden beachtet.

15. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vertraulich gespeichert und können, sofern notwendig, für die Abwicklung über Dritte weitergegeben werden. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich beim Veranstalter aber auch bei Hilfsgesellschaften behandelt. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

17. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Für Verträge mit Unternehmern gilt der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht am Veranstaltungsort, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

18. Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren in deutscher und englischer Fassung. Widersprüche zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Fassung und jeglicher anderen Sprachfassung werden, soweit gesetzlich möglich, mit Bezug auf die deutsche Fassung gelöst.

Unternehmertag AG, Seestrasse 32b, CH-8806 Bäch, contact@unternehmertag.org